- Erwerbstätige
- alle Personen, die einer Erwerbstätigkeit oder auch mehreren Erwerbstätigkeiten nachgehen, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit. Für die Zuordnung als E. ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird oder nicht. Zu den E. rechnen Personen in einem Arbeitsverhältnis, ⇡ Auszubildende, ⇡ Selbstständige, Freiberufler, Mitarbeiter in der Landwirtschaft und mithelfende Familienangehörige ohne eigenes Gehalt sowie Personen, die eine geringfügige oder aushilfsweise Erwerbstätigkeit ausüben, außerdem seit 1971 Soldaten einschließlich der Wehr- und Zivildienstleistenden. In Übereinstimmung mit der internationalen Praxis werden auch nicht arbeitende Personen mit Bindungen zu einem Arbeitgeber zu den E. gezählt (z.B. Frauen im Mutterschutz). Nicht zu den E. rechnen Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben.- Die Erhebung erfolgt im Rahmen einer ⇡ Volkszählung oder des ⇡ Mikrozensus. Unterschiede zwischen der Anzahl der E. und der Anzahl der Beschäftigten ergeben sich durch die unterschiedliche Wahl der ⇡ Erhebungseinheiten, im Fall der E. die einzelnen Personen oder Haushalte, in den Bereichsstatistiken die Betriebe.
Lexikon der Economics. 2013.